Registrierungsantrag

Antrag zur Registrierung/Autorisierung des Betriebes zum Handel mit Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen im EU-Binnenmarkt/Drittland

Registrierung

Da der Europäische Wirtschaftsraum eine riesige Fläche umfasst, in der die verschiedensten Pflanzenkrankheiten unterschiedlich verteilt vorkommen, soll durch die Registrierung und die damit verbundenen Auflagen eine Verschleppung von gefährlichen Pflanzenkrankheiten verhindert werden. Folgende Betriebe bzw. Privatpersonen müssen eine Registrierung im amtlichen Verzeichnis beantragen
  1. Erzeuger von Pflanzen lt. beiliegendem Antrag
  2. Einführer von Pflanzen lt. beiliegendem Antrag
  3. Sammellager von Kartoffeln
  4. Verpackungsholzproduzenten bzw. –behandler (weitere Informationen: www.jki.bund.de )

Gebühren

Art der Tätigkeit
Grundgebühr
zuzüglich Zeitgebühr je angefangener halben Stunde
Registrierung und Autorisierung von Betrieben gem. § 35 Pflanzenschutzgesetz 2011
145,25 €
21,40 €
02.11.2011


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